2G-Regel im Einzelhandel
außer Kraft gesetzt
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Donnerstag, 16.12.21, die erst seit Montag geltende 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel gekippt. Im Delmenhorster Stadtgebiet braucht man demnach zum Shoppen keinen Nachweis mehr über den Impf- oder Genesenenstatus.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Oberverwaltungs-gerichts.
Ab Dienstag, 21. Dezember 2021, gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 14 Jahren im gesamten Einzelhandel, sowie in allen Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien und Babybedarfsmärkten. Kinder bis 5 Jahre müssen keine Maske tragen, bei 6-13 Jährigen genügt eine Alltagsmaske.