Neue Corona-Regeln treten am
10. Juni in Kraft
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt den fünften Werktag in Folge
unter 50. Ab dem 10. Juni gelten weitere Lockerungen der Corona-Regeln.
Im Einzelnen bedeutet das:
- gelockerte Kontaktbeschränkungen
- "KindergeburtstagsRegel"
- Testpflicht im Einzelhandel entfällt
- Testpflicht für die Außengastronomie entfällt. In der Innengastronomie gilt Testpflicht
- Test- und Maskenpflicht für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit max. 100 Personen
- Besuch Körpernaher Dienstleistungen, Kosmetik- & Friseursalons mit Testpflicht, falls dauerhaft keine medizinische Maske getragen werden kann
- Der Besuch von Galerien und Ausstellungen ist nach den Maßgaben des Paragrafen 6b der Niedersächsischen Corona-Verordnung – unter anderem Testpflicht – möglich
- Freibäder dürfen mit Hygienekonzept öffnen
Foto: Symbolbild (Pixabay)
-Führungen in Stadt und Natur sowie die Öffnung von Gedenkstätten und Museen ist zulässig
-Hotels, Wohnmobilstell- und Campingplätze dütfen mit eingeschränkter Kapazität und Testpflicht öffnen
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung der Stadt Delmenhorst oder die Allgemeinverfügung der Stadt Delmenhorst.