Unterstützung für Unternehmen, Bildung, Sport und Kultur
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat die Stadt Delmenhorst einen Hilfsfonds für die Bereiche Unternehmen, Kinder, Bildung, Sport und Kultur eingerichtet. Die Förderung erfolgt ausschließlich subsidiär und wird im folgenden Verlauf genauer beschrieben.
Der Delmenhorster Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung die Auflage eines 1,5 Millionen Euro schweren Corona-Hilfsfonds auf den Weg gebracht. Symbolfoto: dwfg
Durch eine Änderung der sogenannten KMU-Richtlinie für kleine und mittelständische Unternehmen hat der Stadtrat zusätzliche Investitionsanreize für ortsansässige Unternehmerinnen und Unternehmer geschaffen. Die Änderung umfasst die Anhebung der Fördersumme zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen am Standort. Die Mindestinvestitionssumme ist von 5.000 Euro auf 2.500 Euro gesunken, während die maximale Fördersumme auf 75.000 Euro ausgedehnt wurde (vorher 50.000 Euro). Darüber hinaus erhöht sich die Förderintensität bei maßnahmenbezogenen Vorhaben, beispielsweise der Erstellung oder Überarbeitung der Internetpräsenz, von 50% auf 90% der förderfähigen Kosten.
Förderung von Unternehmen
Mit dem Förderprogramm zur Unterstützung betrieblicher Investitionen sowie nicht investiver Vorhaben können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (sogenannte KMU) bei Existenzgründungen, Neuansiedlungen und betrieblichen Erweiterungen im Delmenhorster Stadtgebiet gefördert werden.
Die Fördersumme ist dabei abhängig von der Anzahl der geschaffenen beziehungsweise gesicherten Arbeitsplätze und beträgt maximal 75.000 Euro.
Ein vereinfachtes Beispiel eines "investiven Vorhabens" finden Sie hier.
Neben der Förderung von Investitionen in Verbindung mit der Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeitsplätzen können auch folgende nicht-investive Vorhaben entsprechend gefördert werden:
- Erstellung/Überarbeitung einer Internetpräsenz
- Teilnahme an einer Messe
- Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines externen Beraters
- Durchführung und Erstellung von Marketingmaßnahmen
Nicht-investive Vorhaben werden mit einem Fördersatz von maximal 90% der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Vorhaben, bezuschusst. Gefördert wird auch die Anmietung von Gewerbeflächen im Stadtgebiet.
Ein vereinfachtes Beispiel für ein "nicht investives Vorhaben" erhalten Sie hier.
Fördermittel beantragen
Beachten Sie bitte, dass ein invesitions- oder maßnahmenbezogenes Vorhaben nur gefördert werden kann, wenn es vorher schriftlich beantragt wurde. Eine Antragsstellung vor Beginn des Vorhabens ist zwingend notwendig, um die grundsätzliche Förderfähigkeit sicherzustellen.
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie hier.
Die Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH steht Ihnen selbstverständlich auch weiterhin telefonisch oder persönlich beratend zur Seite.
Förderung von Härtefällen
Betroffene aus den Bereichen der kulturellen und sportlichen Infrastruktur, wie beispielsweise Vereine, Solo-Selbstständige, kulturelle Anbieter usw., und damit unmittelbar in Verbindung stehende Gewerbetreibende, können einmalig bei aufgrund der Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Engpässen einen Härtefallantrag stellen.
Finanzielle Engpässe umfassen, dass der zwingende Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragsstellung folgenden drei Monaten aus den in demselben Zeitraum erwarteten Einnahmen voraussichtlich nicht oder nicht ausreichend bedient werden kann, hieraus eine Existenzbedrohung resultiert und dass alle verfügbaren Zuschüsse sowie zumutbare Eigenmaßnahmen bereits ausgeschöpft wurden. Entsprechende Nachweise sind hierzu vorzulegen.
Die Einzelförderung erfolgt bedarfsgerecht - beträgt grundsätzlich jedoch maximal 5.000 Euro. Der bis zu dem Maximalbetrag im Einzelfall tatsächliche Zuschuss ergibt sich aus dem vom Antragssteller glaubhaft versicherten und nach Ausschöpfung aller sonstigen Zuschussmöglichkeiten verbleibenden Liquiditätsbedarf. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Die Entscheidung über die Härtefälle aus den Bereichen Bildung, Kinder, Sport und Kultur trifft ein Gremium, bestehend aus der Stadtverwaltung und der Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (dwfg).
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Für Nachfragen im Hinblick auf die Härtefälle wenden Sie sich an:
Bereich Sportangelegenheiten
Fachdienst Schule und Sport, Lange Straße 7-9, Herr Rieck, (04221) 99 24 40
Bereich Kultur- und Bildungsangelegenheiten
KulturBüro, Rathausplatz 1, Frau Schiffmann, (04221) 99 24 64