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Unterstützung bei Nachweiskontrollen
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09-12-2021 16:49

dwfg unterstützt Einzelhandel
bei Nachweiskontrollen

Die Stadt Delmenhorst und die Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (dwfg) unterstützen den Einzelhandel in der Innenstadt bei der Kontrolle des 2G-Nachweises. 

Ab Montag, 13. Dezember 2021, soll in Warnstufe 2 der Zutritt zum Einzelhandel auf geimpfte und genesene Personen begrenzt werden, ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung und Apotheken. Um den Aufwand für die Geschäftstreibenden in der City so gering wie möglich zu halten, bietet die dwfg in Abstimmung mit der Stadt Delmenhorst während der kommenden Wochen Hilfestellung bei der Kontrolle der Impf- und Genesenennachweise an. Hierzu wurden im Bereich der Innenstadt einzelne Ausgabestellen festgelegt, bei welchen sich Kundinnen und Kunden –nach Vorlage ihres Impf- oder Genesenen-Nachweises und des Personalausweises - farbige Armbänder für das Ein-kaufen in der City holen können.

„Wir hoffen, den Einzelhandel mit der Aktion entlasten zu können. Geschäftsreibende müssen dann nicht mehr unbedingt jeden Nachweis kontrollieren, sondern lediglich nach den tagesaktuellen Armbändern fragen“, so Ralf Hots-Thomas, dwfg-Geschäftsführer.

 

5 Ausgabestellen in der City
Die kontrollierte Ausgabe der Bändchen erfolgt zunächst über die Tourist-Information in der Langen Straße 10. Die dwfg-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollieren vor Ort den Nachweis und vergeben farbige Armbänder, die jeweils für den Tag gültig sind.

Da mit einem regen Ansturm zu rechnen ist, haben sich weitere City-Geschäfte als Anlaufstellen angeboten. Kundinnen und Kunden erhalten ihre Armbänder bei Zigarren Berndt (Bahnhofstraße 14), Leder Strudthoff (Lange Straße 124), bei Gameground (Lange Straße 78) und bei Männer Többens (Lange Straße 76) – jeweils zu den regulären Öffnungszeiten des Geschäfts.


Allgemeiner Hinweis
Die Ausgabe der Armbänder gilt aus Zusatzangebot und dient als Hilfestellung bei der vereinfachten Kontrolle. Es besteht keine Pflicht für Kunden, ein Armband zu tragen. Es besteht ebenfalls auch keine Pflicht für den Einzelhandel, Armbänder an Kunden auszugeben. Kundinnen und Kunden können jederzeit mit dem Impf- oder Genesenennachweis die gewünschten Geschäfte betreten und dort vom anwesenden Personal kontrolliert werden. Die Kontrolle obliegt den jeweiligen Geschäften.

Die Infektionslage und somit auch die Gesetzgebung kann sich jederzeit ändern.

Aktuelle Armbandfarbe:

Donnerstag, 16.12.21: Hellblau

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