3G-Regel beim Besuch
der dwfg-Geschäftsstelle
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat die Delmenhorster Wirtschafts- förderungsgesellschaft mbH (dwfg) ab Mittwoch, 01.12.2021, die 3G-Regel eingeführt. Besucherinnen und Besucher müssen demnach - auch in den dwfg-Geschäftsräumen in der Langen Straße 128 - nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Ein Besuch der dwfg-Geschäftsstelle ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Dwfg-Mitarbeitende werden die Einhaltung der 3G-Regel vor Einlass kontrollieren.
Überprüft wird beim Einlass, ob der Besuch vollständig geimpft (Nachweis via Impfausweis- oder Zertifikat - nach der 2. Impfung müssen mindestens 2 Wochen vergangen sein), genesen (Nachweis via einem mindestens 28 Tage alten und maximal 6 Monate zurückliegenden PCR-Test) oder negativ getestet ( Nachweis via maximal 24 Stunden altem Schnelltest oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) sind. Ferner muss der Besuch vor dem Zugang zur Geschäftsstelle den Personalausweis vorzeigen.