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GRW-Förderung
03-02-2022 09:35

Standort Delmenhorst weiterhin
im Fördergebiet der GRW-Förderung

Delmenhorst bleibt auch zukünftig im Fördergebiet der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung des Landes Niedersachsens. Mit der Verabschiedung der neuen Förderkulisse durch die EU-Kommission können Unternehmen am Standort Delmenhorst bis zum 31. Dezember 2027 bei Investitionsvorhaben der GRW-Förderung profitieren.

Das Ziel der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz: GRW-Förderung, ist es, in strukturschwachen Regionen die Standortbedingungen zu verbessern, neue Arbeitsplätze zu schaffen beziehungsweise zu sichern, sowie die Einkommen zu erhöhen. Auf diese Weise soll die GRW-Förderung zum Abbau von regionalen Disparitäten und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland beitragen.

Gefördert werden grundsätzlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Förderfähig bei diesen Unternehmen sind beispielsweise Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen sowie der Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundene Vermögenswerte. Der maximale Investitionszuschuss richtet sich nach der Anzahl der neu zu schaffenden sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze (DAP). Je neu geschaffenem DAP beträgt der Zuschuss maximal 100.000 Euro. Aufgrund der Einstufung der Stadt Delmenhorst als D-Fördergebiet können maximal 20% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Eine schriftliche Bestätigung über die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen der NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens vorliegen. Weiterhin muss das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 50.000 Euro betragen und das Vorhaben muss innerhalb von maximal 36 Monaten durchgeführt werden. Die zu fördernde Betriebsstätte muss sich zudem in Niedersachsen befinden.

„Bereits in der letzten Förderperiode konnten in Delmenhorst wichtige Ansiedlungs- und Investitionsvorhaben aus der Förderkulisse der GRW-Förderung unterstützt und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden“, resümiert Ralf Hots-Thomas, Geschäftsführer der Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (dwfg). „Daher freut es mich sehr, dass wir im Rahmen unserer Beratungen weiterhin auf dieses Angebot zurückgreifen dürfen“.

Gemeinsamer Beratersprechtag mit der NBank

Aufgrund der attraktiven Förderquote und einer umfangreichen Antragstellung bietet die dwfg interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern im Vorfeld an, offene Fragestellungen und eine grundsätzliche Förderfähigkeit zu erörtern. In enger Kooperation mit der NBank-Geschäftsstelle Oldenburg bietet die dwfg einen gemeinsamen Online-Beratersprechtag am 1. März 2022 in der Zeit zwischen 9.00 Uhr – 16.00 Uhr an. Eine verbindliche Anmeldung für das kostenneutrale Angebot der dwfg nimmt Wirtschaftsförderer Björn Johannson gerne unter der Rufnummer (04221) 992897 entgegen.

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