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KMU-Richtlinie überarbeitet
15-09-2021 11:59

Die "Richtlinie zur Förderung von Unternehmen, Freiberuflern und Existenzgründern in der Stadt Delmenhorst" (kurz: KMU) wurde der wirtschaftlichen Entwicklung und den Zielen des Wirtschaftsstandorts Delmenhorst angepasst.

Im August 2020 wurde die KMU-Richtlinie durch den Rat der Stadt Delmenhorst deutlich ausgeweitet und ermöglichte zusätzliche Investitionsanreize in den Wirtschaftsstandort Delmenhorst sowie gezielte Unterstützung für ortsansässige Unternehmerinnen und Unternehmer während der Corona-Pandemie. In den vergangenen Monaten der Förderperiode sind 460 Anträge bei der dwfg eingegangen. Antragssteller waren dabei klassische Dienstleister wie Friseure, Fahrschulen und Industriedienstleister, aber auch Einzelhandelsunternehmen, Freiberufler sowie Handwerks- und Produktionsbetriebe. Bis zum heutigen Tag wurden Mittel in Höhe von 3,3 Millionen Euro beantragt, etwa die Hälfte davon wurde bereits bewilligt.

Zukunftsbranchen im Fokus des Wirtschaftsstandorts
Zwischenzeitlich waren die bereitgestellten Fördermittel inklusive des Delmenhorster Hilfsfonds aufgrund der hohen Nachfrage vollständig ausgeschöpft, Anträge von Unternehmen konnten nicht mehr entgegengenommen werden. Die Richtlinie wurde vor Kurzem vom Stadtrat an die wirtschaftliche Entwicklung und die Ziele des Wirtschaftsstandorts angepasst. Zukünftig soll die Ansiedlung innovativer Branchen und zukunftsfähiger Vorhaben am Standort Delmenhorst in den Fokus gerückt werden. Die Weiterentwicklung von Bestandsunternehmen und deren Bindung an den Standort sowie eine aktive Gründerszene werden dabei weiterhin nicht außer Acht gelassen.

 „Das umfangreiche Feld der Digitalisierung wird in vielen Betrieben im Stadtgebiet noch nicht vollumfänglich genutzt, stellt für den Standort aber ein wichtiges und in seinen Auswirkungen zukunftsträchtiges Thema dar. Da wollen wir zukünftig verstärkter ansetzen“, sagt dwfg-Geschäftsführer Ralf Hots-Thomas.

Die Richtlinie steht Delmenhorster Unternehmen, Existenzgründern sowie ansiedlungswilligen Betrieben von außerhalb offen. Förderfähig sind weiterhin investive und nicht- investive Maßnahmen, wie beispielsweise die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen bei gleichzeitiger Investition am Standort Delmenhorst, sowie Maßnahmen bezüglich der Digitalisierung, Beratung und Markterschließung. Die Gründerunterstützung schlägt sich zusätzlich in der Gewährung von Mietzuschüssen nieder. Die Branchen der künstlichen Intelligenz, der Medizintechnik sowie der E-Mobilität werden in den Fokus gerückt und bei der Förderung finanziell besonders berücksichtigt.

Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist, unter Berücksichtigung der Standortentwicklung und knapper Gewerbeflächen, die Ansiedlung strukturstärkender Wirtschaftszweige.


Kontakt für weitere Informationen erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer bei den Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung.

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