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Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
03-01-2024 16:53

Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Hohe Nachfrage für städtische KMU-Förderrichtlinie im vergangenen Jahr. Förderung wird 2024 fortgeführt.  

Seit vielen Jahren werden mittels der „Richtlinie zur Förderung von Unternehmen, Freiberuflern und Existenzgründern in der Stadt Delmenhorst“ (kurz: KMU-Richtlinie) ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen, ExistenzgründerInnen und ansiedlungswillige Betriebe bei der Umsetzung von Investitionen unterstützt. So werden unter anderem Investitionen in neue Maschinen und Anlagen, IT-Ausstattung, Büroausstattung und darüber hinaus im nicht-investiven Bereich u. a. anlassbezogene Marketingmaßnahmen, die Teilnahme an Messen oder die Beauftragung externer Dienstleister gefördert.

Investitionsvolumen am Wirtschaftsstandort von über 2 Millionen Euro

Im Jahr 2023 sind rund 150 Förderanträge von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen bei der Stabsstelle Wirtschaft eingegangen. Die starke Nachfrage bewertet die Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (dwfg) als positiv – mithilfe der Förderung konnten am Wirtschaftsstandort Delmenhorst Investitionen von mehr als 1,7 Mio. Euro im investiven Bereich und rd. 367.000 Euro im nicht-investiven ausgelöst werden. Ferner konnten somit 120 Dauerarbeitsplätze bei den ansässigen Unternehmen neu geschaffen werden. „Wir freuen uns über das große Interesse und das Vertrauen der Delmenhorster Unternehmen in die KMU-Förderrichtlinie der Stadt“, so Eduard Ruppel, Prokurist der dwfg.

Positives Beispiel

Ein herausragendes Beispiel für den Erfolg dieser Fördermaßnahme ist die Firma L&S Hydraulik GmbH, die im Zuge ihrer Betriebsverlagerung aus dem Landkreis Diepholz nach Delmenhorst ebenfalls einen Antrag gestellt hat und von einer Förderung im fünfstelligen Bereich profitieren konnte. „Vor allem die kurzen Kommunikationswege mit der dwfg und die schnelle, unbürokratische Abwicklung des Antrags haben uns sehr geholfen“, so Bastian Fuhrken, Geschäftsführer der L&S Hydraulik GmbH. Auch hier begann die Förderung nach der KMU-Förderrichtlinie mit der Antragstellung und der Aufstellung der geplanten Investitionen. Nach Schaffung der Dauerarbeitsplätze, Durchführung der Investition und Erstellung des Verwendungsnachweises erfolgte Ende Dezember die Übergabe des positiven Zuwendungsbescheides.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der dwfg und den Unternehmen zeigt sich nicht nur in den 150 eingegangenen Förderanträgen, sondern auch in den positiven Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft. Die Investitionen der geförderten Unternehmen geben der Delmenhorster Wirtschaft deutliche Impulse und schaffen neue Arbeitsplätze, von denen die Stadt und ihre Bevölkerung profitieren. „Insbesondere die niedrigschwellige Antragstellung im Vergleich zu Landes- oder Bundesprogrammen macht das Angebot für Unternehmen attraktiv“, betont Wirtschaftsförderer Björn Johannson. Die dwfg und die Stadt Delmenhorst werden auch in Zukunft eng mit den Unternehmen vor Ort zusammenarbeiten, um deren Wachstum zu fördern und die regionale Wirtschaft zu stärken.

Antragsstellung auch im Jahr 2024 möglich

Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer können sich bei der dwfg über die genauen Details der Antragsstellung und Förderbedingungen für das Jahr 2024 informieren. Daneben bietet die dwfg auch umfangreiche Informationen zu weiteren Fördermitteln aus den Bereichen Fort- und Weiterbildung, Digitalisierung, Innovation, Existenzgründung, energetische Sanierung etc. an.

Infomaterial zur KMU-Richtlinie finden Sie hier.

Übergabe des positiven Zuwendungsbescheides. Bastian Fuhrken (L&S Hydraulik GmbH) und Eduard Ruppel (dwfg) (v.l.) / Foto: dwfg

Hier klicken für Presseinformation als PDF zum Download.

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