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Zuschuss für E-Ladestationen
22-11-2021 10:35

Neues Förderprogramm:
Zuschuss bei Ladestationen für E-Fahrzeuge

Das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Der Bund bezuschusst dabei die Errichtung neuer, nicht öffentlicher Ladesäulen. Anträge können in Kürze gestellt werden.

Mit der Richtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wird der Kauf von Ladestationen zum Aufladen gewerblich und kommunal genutzter Elektrofahrzeuge, sowie die Nutzung dieser durch Beschäftigte des Unternehmens, gefördert. Die neue Förderkulisse soll Unternehmen und Kommunen beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge unterstützen.

Förderfähig sind, neben der Anschaffung einer neuen Ladesäule, auch der Kauf eines Lademanagementsystems, notwendige Elektroinstallationsarbeiten sowie notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt. Der Zuschuss des Bundes beträgt maximal 900 Euro pro Ladepunkt, darf aber 70% der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Dabei werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt wird. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen dabei mindestens 1.285,71 Euro betragen. Neben Unternehmen und Kommunen sind auch Einzelunternehmer oder Freiberufler berechtigt, einen Antrag zu stellen.

Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Planungs- und Beratungsleitungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Da die Mittel in Förderrichtlinien erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft sind, empfiehlt die Bewilligungsbehörde eine möglichst frühzeitige Antragsstellung. Die Anträge können interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer ab dem 23. November im Förderportal der KfW-Bank stellen. Die Förderkulisse ist mit einem Gesamtbudget von 350 Millionen Euro ausgestattet und bis zum 31.12.2022 gültig.

Kontakt für weitere Informationen
Alle Informationen zu den laufenden Antrags-und Bewilligungsverfahren sowie die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der KfW-Bank.

Für Rückfragen stehen die Wirtschaftsförderer Eduard Ruppel und Björn Johannson ebenfalls unter Tel.: (04221) 992888 und per E-Mail zur Verfügung.

 

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